Rentenrechner

Dieses Tool dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Geschätzte monatliche Nettorente
– €
Brutto: – € Abzüge: – € Abzugsquote: – %

Persönliche Daten

Jahre Mon.

Krankenversicherung

%
%
%

Angaben aus dem letzten Rentenbescheid

Tragen Sie die Werte aus Ihrer aktuellsten Renteninformation ein. Sie finden sie auf Seite 2 unter „Ihre Rentenanwartschaft".

Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
Datum des Bescheids
Steht oben auf dem Schreiben
Regelaltersrente erreicht am
Datum laut Bescheid (für exakte Berechnung)
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Aktueller Stand – wenn Sie jetzt erwerbsunfähig wären
€/Mon.
Regelaltersrente – heutiger Stand
Ohne weitere Einzahlungen ab Regelaltersgrenze
€/Mon.
Regelaltersrente bei Weiterzahlung
Hochrechnung Ø letzte 5 Jahre – der wichtigste Planungswert
€/Mon.
Daraus berechnet
Aktueller Rentenwert (Eingabe) ?Stand 01.07.2024: 39,32 € (West). Wird für die EP-Rückrechnung verwendet. €/EP
Entgeltpunkte – aktuell (heutiger Stand)
Entgeltpunkte – prognostiziert (bei Weiterzahlung)
Voraussichtliche Bruttorente (ohne Anpassung)
Voraussichtliche Bruttorente mit 1% Rentenanpassung/Jahr
Voraussichtliche Bruttorente mit 2% Rentenanpassung/Jahr
Für Berechnung verwenden

Prognose-Grundlage

Die Weiterzahlungsprognose aus dem Rentenbescheid basiert auf dem Ø der letzten 5 Jahre. Hat sich Ihr Gehalt seitdem verändert, können Sie stattdessen Ihr aktuelles Jahresgehalt eingeben.
€/Jahr

Renteneintritt & Abschläge

Spielen Sie mit dem gewünschten Rentenalter. Abschläge und der Zugangsfaktor werden automatisch berechnet.

Rentenparameter
Jahre Mon.
%
Auswirkungen
Zeit bis Renteneintritt
Jahr des Rentenbeginns
Monate vorzeitig / später zur Regelaltersgrenze
Zugangsfaktor
Ab-/Zuschlag
Rentenminderung (monatlich)
Bruttorente bei gewähltem Eintrittsalter
Bruttorente ohne Abschlag (Vergleich)

Altersteilzeit – Blockmodell

Wenn Sie Altersteilzeit aktivieren, bleibt das oben gewählte Renteneintrittsalter unverändert. Allerdings werden die Rentenpunkte für die Dauer der Altersteilzeit (Aktiv- und Passivphase) neu berechnet – auf Basis des reduzierten ATZ-Gehalts. Da in dieser Zeit weniger Beiträge eingezahlt werden, fallen weniger Entgeltpunkte an, was die gesetzliche Rente entsprechend reduziert.

Betriebsrente

AG-Differenzzahlung

Detailaufschlüsselung der Rentenabzüge

Einkommensart Brutto KV (allg.) KV (Zusatz) PV ESt KiSt Soli Netto

Steuerberechnung – Details

Zusätzliche Informationen

Quellenangaben & Tabellenwerte

① Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente (§ 22 Nr. 1 S. 3a EStG)

Bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Ab 2005 beginnend mit 50 % stieg der Anteil bis 2022 jährlich um 2 Prozentpunkte, ab 2023 steigt er noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr bis er 2058 bei 100 % angekommen ist. Der steuerfreie Restanteil wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag (Rentenfreibetrag) eingefroren und gilt für alle Folgejahre unveränderlich.

RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
200550,0 %50,0 %
201060,0 %40,0 %
201570,0 %30,0 %
202080,0 %20,0 %
202181,0 %19,0 %
202282,0 %18,0 %
202382,5 %17,5 %
202483,0 %17,0 %
202583,5 %16,5 %
202684,0 %16,0 %
203086,0 %14,0 %
203588,5 %11,5 %
204091,0 %9,0 %
205096,0 %4,0 %
2058+100,0 %0,0 %
② Einkommensteuer-Tarif 2025 (§ 32a EStG)

Der Einkommensteuertarif 2025 ist in fünf Zonen aufgeteilt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach allen Abzügen. Bei Zusammenveranlagung (Splittingverfahren) wird das gemeinsame zvE halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und dann verdoppelt.

ZonezvE (Einzel)SteuersatzFormel
1 – Grundfreibetragbis 12.084 €0 %keine Steuer
2 – Progression I12.085 € – 17.005 €14 % – 24 %(979,18 · y + 1.400) · y    y = (zvE − 12.084) / 10.000
3 – Progression II17.006 € – 66.760 €24 % – 42 %(192,59 · z + 2.397) · z + 1.025,38    z = (zvE − 17.005) / 10.000
4 – Proportional66.761 € – 277.825 €42 %0,42 · zvE − 10.971,31
5 – Reichensteuerab 277.826 €45 %0,45 · zvE − 19.307,06

Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, jedoch nur wenn die ESt die Freigrenze von 18.130 € (Einzel) bzw. 36.260 € (Zusammen) übersteigt. Unterhalb der Freigrenze entfällt der Soli vollständig. Zwischen Freigrenze und dem 2,5-fachen der Freigrenze gilt eine Milderungszone, in der der Soli auf maximal 11,9 % des die Freigrenze übersteigenden ESt-Betrags begrenzt ist.

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Persönliche Daten & Versicherung
Rentenparameter
Rentenbescheid-Angaben
2. Aktivierte Optionen
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Geschätzte monatliche Nettorente gesamt
Einkommensart Brutto KV/PV Netto (vor Steuer)
Abzüge / Monat
Steuerangaben
Berechnung ohne Gewähr. Dieses Tool dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung. Alle Werte sind Schätzungen basierend auf den eingegebenen Parametern und gelten für das Bezugsjahr 2025.